Wasserverband Boberg - Heidhorst Körperschaft des öffentlichen Rechts

Beitragsordnung des Wasserverbands:

Entwässerungsbeiträge

Grundbeitrag / Flächenbeitrag:

Für jedes Flurstück im Verbandsgebiet ist für jede angefangene zehn Quadratmeter Fläche ein Flächenbeitrag zu leisten.

Die Höhe dieses Beitrags beträgt derzeit:  2,00 € pro Jahr und Anteil

Nutzungsbetrag:

Für jedes bebaute Flurstück ist zusätzlich je angefangene zehn Quadratmeter überbaute Grundfläche ein Nutzungsbeitrag zu leisten. Als überbaute Fläche gelten Gebäude, Garagen, Wintergärten, etc. Nicht berechnet werden Carports, Gartenschuppen aus Holz, etc.

Die Höhe dieses Beitrags beträgt derzeit:  3,50 € pro Jahr und Anteil

Sonderbeitrag:

Für Flurstücke, die von der Erfüllung der Verbandsaufgaben einen besonderen Vorteil haben oder die besondere Aufwendungen des Verbandes verursachen, kann ein angemessener Zuschlag zum Beitrag erhoben werden.

Dieser Beitrag wird derzeit nicht erhoben.

Sachbeitrag:

Jedes Mitglied des Verbandes verpflichtet, die auf seinem Flurstück belegenen Entwässerungsanlagen einschließlich der Grenzgräben nebst Zubehör zu unterhalten, zu erneuern und zu bedienen.

Da nicht alle Mitglieder einen Graben auf privatem Grund haben, wird jenen Mitgliedern, die hierdurch einen erhöhten Aufwand haben ein Vorteilsausgleich gewährt. Der Beitrag wird je angefangener laufender Meter Grabenlänge auf privatem Grund berechnet

Die Höhe dieses Beitrags beträgt derzeit:  -3,00 € pro Jahr und Anteil

Beitragsminderung bei Hamburg Wasser

Da Sie Mitglied im Wasserverband Boberg-Heidhorst sind, vermindert sich Ihre Beitragslast bei Hamburg Wasser. Bitte achten Sie darauf, dass Sie hier keine Niederschlagswassergebühren bezahlen.

 

Beiträge zur Landschaftspflege:

Maßnahmebeitrag

Für jedes bebaute, durch den Bebauungsplan Lohbrügge 87 neu erschlossene Flurstück ist je angefangene zehn Quadratmeter überbaute Grundfläche zusätzlich ein Maßnahmeflächenbeitrag zu leisten.

Die Höhe dieses Beitrags beträgt derzeit:  1,50 € pro Jahr und Anteil

 

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Für vorgenannte Beiträge erhalten Sie vom Verband einen Beitragsbescheid. Dieser ist dauerhaft wirkend und gilt für das nachfolgende Beitragsjahr und für die Folgejahre, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Der Beitrag ist zahlbar bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres.

Zur Vereinfachung können Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Downloadbereich.

Vorgenannte Beiträge sind Jahresbeiträge und von dem Mitglied vollständig zu zahlen, der am 01. Januar des Beitragsjahres im Grundbuch als Eigentümer verzeichnet ist. Sollten Sie Ihre Immobilien verkaufen, erfolgt keine teilweise Rückerstattung der Beiträge. Einen entsprechender Ausgleich ist durch Sie bilateral mit dem Nacheigentümer zu regeln.

Weitere Auskünfte und Informationen erteilen wir Ihnen schriftlich oder zu den Sprechzeiten im Verbandsbüro.

 

 

Gebührenordnung des Wasserverbands:

 

Für Zahlungsaufforderungen infolge Zahlungsverzuges wird nach §20 (3) der Satzung ein Säumniszuschlag in Höhe von 30,00 € erhoben.

Bei Nichterfüllung des Sachbeitrags erhalten Sie eine Mangelbeseitigungsverfügung. Die beinhaltet einen Nachschaubeitrag in Höhe von 30,00 €.

Wird eine durch Sie geführter Widerspruch vom Ausschuss negativ beschieden, fällt eine Widerspruchsgebühr in Höhe von 100,00 € an.

 

 

Wasserverband Boberg-Heidhorst

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bockhorster Weg 1

21031 Hamburg

 

Kontakt:

Haben Sie Fragen, Probleme oder Anregungen? Schreiben sie uns eine Mail an info@wasserverband-boberg-heidhorst.de

 

Offizielle Bekanntmachungen:

Schaukasten am Bürgerhaus

Bockhorster Weg 1

21031 Hamburg

 

Sprechstunde:

1. Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Büro des Bürgerhauses Dorfanger Boberg
Bockhorster Weg 1

21031 Hamburg

 

© 2022

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1. Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Büro des Bürgerhauses Dorfanger Boberg
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